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Berufsausbildungsassistenz   [Statistik]
Info: Die Berufsausbildungsassistenz ist für Jugendliche mit sonderpädagog.Förderbedarf, negativem oder keinem Hauptschulabschluss, einer Behinderung im Sinne des Beh.gesetzes, einem in der Person begründeten Vermittlungshindernis und ist unentgeltlich
a) Verlängerung der Lehrzeit Die Ausbildung d. Lehrzeit kann um 1 Jahr, höchst. um 2 Jahre verlängert werden b) Teilqualifizierung im Ausbildungsvertrag - Dauer (1-3 Jahre) und Teilqualifikationen (Fertigkeiten u. Kenntnisse), die erlernt werden
Homepage: http://www.integration-noe.at
Projektträger: Integration Niederösterreich [Projekte anzeigen]
Projektart: Integrationsfachdienst
Adresse: 2700 Wr.Neustadt, Fischauergasse 1-3/5, Österreich
Kontakt:
Ansprechperson: Frau Ulrike Hecht-Ozlsberger
Telefon: 02622/44291
Fax: 02622/44291
E-Mail: office@integration-noe.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-13
Kostenträger: Bundessozialamt
Link: Internetadresse dieser Seite:
http://www.sozialprojekte.com/projekt/pro-548
Aktualisierung: von U. Hecht-Ozlsberger am 20.05.05
Schlagworte: behinderung, berufsausbildung, hauptschulabschluss, integrative berufsausbildung, sonderpädagogischer förderbedarf, teilqualifierungslehre, verlängerte lehre

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