Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter, ab der Pflegestufe 3 können eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) in Anspruch nehmen
Wir organisieren f. Menschen mit Behinderung f. d. Arbeits- bzw. Ausbildungsbereich eine Persönliche Assistenz, welche Pflege-Hilfsdiensttätigkeiten erledigt.Die PAA wird v. BSA aus Mitteln d. Behindertenmilliarde und dem Europ.Sozialfonds gefördert.